In Hessen besteht keine allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, die im März beginnt und bis zum Juli besteht.
Die einzelnen Gemeinden können allerdings selbstständig entscheiden, ob sie einen Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit anordnen möchten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Hecken dürfen nur im Winter erheblich gestutzt werden.
Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze".
Baumfällungen/Hessen
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